Privatinsolvenz

Privatinsolvenz oder Privatkonkurs ist ein Verfahren, mit dem überschuldete Menschen in Deutschland nach sechs Jahren eine Restschuldbefreiung erlangen können und somit nach Überstehen der Privatinsolvenz schuldenfrei sind.

Als überschuldet gelten Menschen, die ihre Schulden mit den verwertbaren Vermögensgegenständen sowie den pfändbaren Beträgen der nächsten sechs Jahre voraussichtlich nicht vollständig bezahlen können.

Die Privatinsolvenz kommt für natürliche Personen infrage (auch ehemalige Selbstständige und Kleingewerbetreibende), die weniger als 20 Gläubiger sowie keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben.

Die Privatinsolvenz gliedert sind in vier Teile, die hier sehr kurz erläutert werden:

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Es wird versucht, mit allen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn dies gelingt, entfällt das weitere Verfahren der Privatinsolvenz.
  • Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
    Wenn der Einigunsversuch gescheitert ist, kann die eigentliche Privatinsolvenz beantragt werden. Dies geschieht beim Insolvenzgericht, dem der Schuldner u. A. eine Bescheinigung einer „geeigneten Person“ (z. B. Rechtsanwalt) oder einer „geeigneten Stelle“ (z. B. Schuldnerberatungsstelle) vorzulegen hat.
    Das Gericht prüft den Schuldenbereinigungsplan, diesem dürfen dann auch nicht mehr als 50% der Gläubiger widersprechen.
  • Vereinfachtes Insolvenzverfahren
    Sollten die bisherigen Bemühungen nicht erfolgreich gewesen sein, wird das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet. Dabei wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt.
  • Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensperiode
    In der nun folgenden sechsjährigen Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner u. A. den pfändbaren Teil des Einkommens abtreten.
    Nach diesen sechs Jahren ist die Privatinsolvenz beendet und auf Antrag des Schuldners wird dieser vom Gericht von seiner Restschuld befreit und ist somit schuldenfrei.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Es wird auch keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen zur Privatinsolvenz übernommen.

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